Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter tagespflege-korbach.de veröffentlichte Website. Diese Website ist derzeit teilweise vereinbar mit den Anforderungen der BITV 2.0 in Verbindung mit dem BFSG.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht,
unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des
Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4
der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen vereinbar, lediglich im Bereich der Stellenangebote (Kontaktformular) und ggf. bei bildlichen Darstellungen gibt es Ausnahmen.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nur bedingt vereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und nicht vollständig barrierefrei. Vorhandene Barrieren werden zeitnah beseitigt.
Barriere: Bei einigen Bilder älteren Datums fehlen ggf. die Alt-Texte. Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei.
Feeback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder Sie Informationen in barrierefreier Form benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden:
Ansprechperson zur Barrierefreiheit
Claudia Schneider
Qualitäts- und Sozialmanagement
Haus am Nordwall gGmbH
Nordwall 16
34497 Korbach
Telefon: 05631 5065-324
E-Mail: c.schneider@haus-am-nordwall.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine
zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und
Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.dev
Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer internen Selbstbewertung am 22.12.2025 erstellt und zuletzt am 12.03.2026 überprüft und aktualisiert.
